Alle Schutzsuchenden brauchen Rechte und Perspektiven
Um geflohenen Menschen aus der Ukraine Schutz zu gewähren, hat die Schweiz erstmals den Schutzstatus S angewandt. Er erlaubt eine kollektive Aufnahme und gewährt Schutzsuchenden die notwendigen Rechte.
Dadurch wurde auch die Ungleichbehandlung von anderen Schutzsuchenden in der Schweiz sichtbar. Insbesondere Menschen mit einer Vorläufigen Aufnahme befinden sich in einer vergleichbaren Situation, haben aber weniger Rechte. Nun bietet sich die Chance, aus den Erfahrungen mit den Geflüchteten aus der Ukraine und der erstmaligen Anwendung des Schutzstatus S Lehren zu ziehen. Mit diesen Erkenntnissen können sowohl die Bedingungen für heute Vorläufig Aufgenommene als auch für Personen mit Schutzstatus S nachgebessert werden.
Weitere Informationen
Kontakt
Michael Egli
Leiter Fachstelle Migrationspolitik+41 41 419 22 03megli@caritas.ch
Titelbild: Boudry 2022 © Ghislaine Heger