Alle Schutzsuchenden brauchen Rechte und Perspektiven
Der Schutzstatus S ermöglicht Geflüchteten aus der Ukraine rasche Aufnahme in der Schweiz. Die Erfahrungen der ersten Monate zeigen Mängel in der Existenzsicherung und den Integrationsmassnahmen. Deutlich wird auch die Ungleichbehandlung von Geflüchteten. Insbesondere vorläufig Aufgenommene mit dem Status F sind klar benachteiligt. Diese Erkenntnisse helfen, Lehren für die Flüchtlingspolitik der Schweiz zu ziehen: Die Bedingungen für Vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S müssen nachgebessert werden. Caritas Schweiz fordert die Einführung eines neuen, verbesserten Schutzstatus und damit verbunden die Abschaffung der Vorläufigen Aufnahme.
Über 50'000 Menschen aus der Ukraine haben bisher in der Schweiz Schutz vor Krieg und Gewalt gesucht. Der erstmals angewandte Schutzstatus S ermöglicht rasche und unkomplizierte kollektive Aufnahme ohne ein ordentliches Asylverfahren. Er gewährt Rahmenbedingungen, die schutzsuchende Menschen nach einer Flucht dringend benötigen: Adäquate Wahlmöglichkeiten, um die traumatisierenden Erlebnisse zu verarbeiten; eine ausreichend hohe finanzielle Unterstützung; die Möglichkeit, rasch nach der Ankunft zu arbeiten, damit die wirtschaftliche Unabhängigkeit wiederherstellt werden kann; das Recht auf Familienleben sowie einen raschen Zugang zu Bildungs- und Integrationsangeboten.
Ein neuer, verbesserter Schutzstatus
Insbesondere im Vergleich zu Flüchtlingen mit Vorläufiger Aufnahme (Status F), konnten in den vergangenen Monaten beträchtliche Unterschiede festgestellt werden. Dies betrifft rund 40'000 Menschen in der Schweiz mit Status F, die Hälfte von ihnen lebt seit rund sieben Jahren hier. Aktuell sind es vor allem Menschen aus Syrien, Afghanistan, Eritrea und Somalia. Sie erfüllen die Kriterien zur rechtlichen Anerkennung als Flüchtling gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention nicht, bei einer Rückkehr ist ihr Leben jedoch akut in Gefahr. Personen mit Status F erhalten wie Geflüchtete mit Status S in der Schweiz Asylsozialhilfe. Diese ist vom Gesetzgeber bewusst tiefer als die reguläre Sozialhilfe angesetzt. Dieser Zustand ist für Caritas Schweiz unhaltbar, kam eine Studie 2019 doch zum Schluss, dass bereits die reguläre Sozialhilfe kaum zum Leben reicht.
In ihrem aktuellen Positionspapier «Alle Schutzsuchenden brauchen Rechte und Perspektiven» geht Caritas auf die Schwachpunkte der Schweizer Asylpolitik ein, die durch die Einführung des Schutzstatus S noch klarer zutage treten. Damit geflüchtete Menschen ein eigenständiges Leben in Würde und Sicherheit führen können, sind verschiedene Änderungen notwendig. Caritas fordert die Einführung eines neuen Schutzstatus, welcher die heutige Vorläufige Aufnahme ersetzt.
Forderungen der Caritas Schweiz
Der neue Schutzstatus soll sowohl bei ordentlichen Asylverfahren wie auch bei der raschen Kollektivaufnahme eingesetzt werden. Er erkennt primär die Schutzbedürftigkeit von Menschen aus Kriegs- und Gewaltsituationen an und gewährt ihnen dieselben Rechte wie ankernannten Flüchtlingen (Status B). Ist eine Rückkehr ins Heimatland nach zwei Jahren unmöglich, soll eine Aufenthaltsbewilligung B erteilt werden. Dies soll auch für die aus der Ukraine Geflüchteten mit Schutzstatus S gelten. Für sie soll zudem die einmalige Integrationspauschale vom Bund an die Kantone erhöht und für alle Geflüchteten bei mindestens 18'000 Franken fixiert werden.
Caritas fordert darüber hinaus, die Bemessung der Asylsozialhilfe im neuen Schutzstatus zu harmonisieren und sie an die Richtlinien zur Existenzsicherung der SKOS anzupassen. Um die Integration der Geflüchteten zu erleichtern braucht es auch passende Wohnformen mit Privatsphäre, das Recht auf Familienleben muss gewährt und die Möglichkeit auf Mobilität soll zumindest im Schengenraum wiederhergestellt werden.
Geschrieben von Marianne Hochuli
Titelbild: Boudry 2022 © Ghislaine Heger