Bund zieht positives Fazit zum Schutzstatus S
Mit dem Evaluationsbericht zieht der Bund eine positive Bilanz zum Schutzstatus S und macht wichtige Verbesserungsvorschläge. Gerade in Bezug auf die Existenzsicherung und die Lehren für die vorläufige Aufnahme gehen die Forderungen der Caritas weiter.
Im März 2022 hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine angewandt. Schon zu Beginn hat er eine Gruppe aus ehemaligen Exekutivpolitikern sowie dem früheren Staatssekretär für Migration eingesetzt, die zeitnah die Einführung des Schutzstatus beurteilen und daraus Empfehlungen ableiten soll. Ihr Bericht ist heute erschienen. Er zeichnet grundsätzlich ein positives Bild über die Einführung und bestätigt vieles, was Caritas Schweiz bereits in ihrem Fazit nach einem Jahr Schutzstatus S im Februar 2023 festgehalten hat.
So war die schnelle und pragmatische Erteilung des Schutzstatus und die Unterbringungen in Gastfamilien unerlässlich, um die Aufnahme der vielen Geflüchteten aus der Ukraine gut zu bewältigen.
Verschiedene Aufenthaltstitel bei ähnlichem Schutzbedarf
Der Bericht weist auf die Problematik hin, dass Personen aus anderen Ländern wie etwa Afghanistan oder Syrien trotz vergleichbarem Schutzbedarf einen andern Aufenthaltstitel erhalten. Er hebt hervor, dass sich die mit der vorläufigen Aufnahme verbundenen Rechte stark von jenen beim Schutzstatus S unterscheiden. Caritas Schweiz teilt diese Einschätzung und begrüsst, dass Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Evaluationsgruppe beauftragt, dazu eine zusätzliche Analyse zu erstellen. Aus Sicht der Caritas gilt es dabei insbesondere die guten Erfahrungen mit Reisemöglichkeiten im Schengenraum und dem Familiennachzug zu berücksichtigen, die im Rahmen des Schutzstatus S gemacht wurden.
Mehr Handlungsbedarf als die Evaluationsgruppe sieht Caritas Schweiz bei der finanziellen Unterstützung. Ukrainische Schutzsuchenden sollen in ihren Integrationsbemühungen gleich gefördert werden wie andere Geflüchtete. Erstaunlich ist, dass sich der Bericht nicht zur Bemessung der Existenzsicherung äussert. Für Caritas ist es stossend, dass die Schutzsuchenden aus der Ukraine keinen Zugang zur regulären Sozialhilfe haben. Mit der aktuellen Asylsozialhilfe müssen sie deutlich unterhalb des Existenzminimums leben.
Der Bericht regt eine Angleichung der Aufenthaltstitel an. Aus Sicht der Caritas muss dies beinhalten, dass alle Schutzsuchenden, die von Gewalt- und Kriegssituationen fliehen mussten, einen Schutzstatus erhalten und über die gleichen Rechte verfügen. Dazu gehören neben dem ordentlichen Familiennachzug und der Reisefreiheit im Schengenraum auch der Zugang zu Unterstützung im Rahmen der Integrationsagenda und zur regulären Sozialhilfe. Neben dem kollektiv vergebenen Schutzstatus S braucht es zusätzlich einen humanitären Schutzstatus, der individuell vergeben wird.
Rote Linien für eine Aufhebung des Schutzstatus
Der Bericht empfiehlt eine Aufhebung des Schutzstatus erst in Betracht zu ziehen, wenn es die Sicherheitslage erwiesenermassen erlaubt. Caritas Schweiz schlägt für eine solche Aufhebung rote Linien zu definieren. Mit Blick auf die Erfahrungen bei der Aufhebung der kollektiven Aufnahmen von bosnischen und kosovarischen Flüchtlingen Ende der 1990er Jahre waren das beispielsweise ein Friedensabkommen oder die Stationierung von Friedenstruppen.
Da sich dies noch nicht abzeichnet, braucht es Vorkehrungen, um für die Menschen Sicherheit und Perspektiven zu schaffen und sich von der alternativlosen Rückkehrorientierung zu verabschieden. Aus Sicht von Caritas Schweiz ist es daher sinnvoll, dass Personen nach zwei Jahren mit einem Schutzstatus S den Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Damit würde der Integrationsprozess gestärkt und den Menschen die Sicherheit gegeben, dass sie nicht von heute auf Morgen das Land verlassen müssen.
Die Evaluation hat wichtige Erkenntnisse hervorgebracht. Es ist nun wichtig, die nötigen Verbesserungen in Angriff zu nehmen.
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Titelbild: © Ghislaine Heger