Der Status S hat das Asylverfahren gefordert und geprägt
Weil immer weniger Personen aus der Ukraine in die Schweiz flüchten, erfolgen ab 2024 sämtliche Registrierungen für den Schutzstatus S in Bern. Die Einführung des neuen Status war allerdings äusserst anspruchsvoll für Organisationen wie die Caritas – ein Rückblick auf eine völlig neue Praxis, bewegende Lebensgeschichten und anstehende Herausforderungen.
Der Ausbruch des Krieges in der Ukraine hat für einen Aufschrei und eine Mobilisierung der internationalen Gemeinschaft gesorgt. In der Schweiz stimmte der Bundesrat sogleich der Aktivierung des Schutzstatus S zu. Mit diesem Instrument kann einer Personengruppe rasch kollektiv Schutz gewährt werden. Der Status S unterscheidet sich vom regulären Asylverfahren, indem er keine individuelle Prüfung der Fluchtgründe vorsieht.
Für Caritas Schweiz bedeutete die Anwendung des Schutzstatus S eine grosse Herausforderung. Die Caritas ist unter anderem im Bundesasylzentrum in Boudry (NE) für die Rechtsberatung und -vertretung der Asylsuchenden zuständig. Da die Bestimmungen zum Status S noch nie angewendet wurden, fing man praktisch bei Null an. Die Caritas-Fachpersonen mussten flexibel auf die damalige Situation und die geänderte Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) reagieren, das versuchte, die Verfahren zu optimieren.
Erste Kontaktperson nach dem Krieg
Aus juristischer Sicht boten damals weder Lehre noch Praxis irgendwelche Orientierungsmöglichkeiten. So musste erst einmal eine Argumentationsgrundlage in Bezug auf den Schutzstatus erarbeitet werden. Zudem war die Stimmung mehr als bedrückend, befanden sich die Geflohenen doch wenige Stunden zuvor noch mitten in einem Kriegsgebiet. Ihre Traumatisierung war förmlich greifbar. Nach wie vor verfolgten sie die Bombardierung ihrer Heimat live via Smartphone.
Die Beratenden* und die Rechtsvertreterinnen und -vertreter von Caritas Schweiz waren ihre ersten Ansprechpersonen und halfen ihnen beim Ausfüllen des Gesuchs um Schutzgewährung. Die Begleitung durch diese Fachleute sollte sich insbesondere für jene Menschen als entscheidend erweisen, die auf den ersten Blick die Kriterien für den Schutzstatus nicht erfüllten und bei denen das SEM ein Abklärungsgespräch verlangte.
Hinter jedem Fall ein Schicksal
Eine solches lag auch bei Nael und Olena vor. Er stammt aus Marokko, sie aus der Ukraine. Die beiden hatten sich drei Jahre zuvor in Odessa kennengelernt. Zu Weihnachten wollte er ihr einen Heiratsantrag machen. Da Nael und Olena zum Zeitpunkt ihres Gesuchs um Schutzgewährung noch nicht verheiratet waren, wurde ihnen der Zugang zum Schutzstatus S verweigert.
Auch die Situation von Karina und ihrem Sohn Konstantin war besonders. Nachdem sie in Frankreich bereits einen Schutzstatus erhalten hatten, gaben sie diesen wieder auf, um für das Studium des jungen Mannes in die Schweiz zu kommen. Aus Mangel an Beweisen gingen die Behörden allerdings davon aus, dass sie nach wie vor in Frankreich Schutz suchen müssen.
Es gibt so viele verschiedene Lebensgeschichten wie Gesuche. Einige Menschen erfüllen die Kriterien, bei anderen erweist sich die Situation als schwieriger heraus, was einen negativen Entscheid zur Folge haben kann. Genau für diese Menschen ist die rechtliche Vertretung von entscheidender Bedeutung. Sie sollen nämlich ab ihrer Ankunft bis zum Zeitpunkt einer möglichen Beschwerde beraten und vertreten werden können. Darüber hinaus kümmert sich die Caritas im Rahmen ihrer Unterstützungsarbeit aber auch mit ihrem Engagement um andere Härtefälle, Betroffene von Menschenhandel oder um Fälle von Kindesentführung.
Weniger, dafür komplexere Fälle
Mittlerweile ist die Zahl der Registrierungen rückläufig. Dies führte zur Schliessung der Taskforces Ukraine in den verschiedenen Kantonen und hin zu einer zentralisierten Registrierung in Bern ab Januar 2024. Während im ersten Kriegsjahr jeden Tag etwa 70 bis 80 Ukrainerinnen und Ukrainer in Boudry ankamen (total rund 12ʼ500 Personen), sind es aktuell etwa dreimal weniger.
Auf den ersten Blick rechtfertigt dies die Zentralisierung. Allerdings gibt es immer mehr Sonderfälle, bei denen sich Nachforschungen und rechtliche Vertretung zeitaufwändiger gestalten. Im vergangenen halben Jahr gab es durchschnittlich 28 Fälle pro Monat, bei denen ein Abklärungsgespräch mit den Schweizer Behörden erforderlich war – rund dreimal so viel wie im selben Zeitraum des Jahres 2022.
Mehr als eineinhalb Jahre nach Kriegsausbruch ist es auch nicht ungewöhnlich, dass Neuankömmlinge bereits einen Aufenthaltsstatus in anderen Ländern erhalten haben oder gar nicht erst ein Gesuch für den Status S stellen, weil sie sich ihrer problematischen Ausgangssituation bewusst sind. So beispielsweise Nadia, die aus einem Drittland stammt, aus dem sie vor Zwangsheirat und Gewalt geflohen ist. Von den Schweizer Behörden auf einen möglichen negativen Entscheid und auf eine Rückführung in ihre Heimatland angesprochen, sagte sie: «In diesem Fall ginge ich lieber in die Ukraine zurück, welche andere Wahl hätte ich denn?»
Zeit für einen humanitären Schutzstatus
Die Herausforderung besteht darin, ein Gleichgewicht zwischen der Analyse der einzelnen Fälle und einer schnellen Entscheidungsfindung zu wahren. Die Rechtsvertretung der Caritas und das SEM müssen Beratende, Juristinnen und Juristen sowie anhörende Personen beschäftigen, die mit den Besonderheiten eingehend vertraut sind. Im Rahmen des Verfahrens muss nämlich Personen, die sämtliche erforderlichen Kriterien erfüllen, innerhalb von 24 Stunden eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. Sind genauere Abklärungen notwendig, muss dies gar innerhalb von nur wenigen Tagen geschehen, wobei die Qualität der Anhörung und Analyse in sämtlichen Fällen zu gewährleisten ist.
Doch nicht nur die baldige Zentralisierung der Registrierungen geben Anlass zu Diskussionen, sondern auch die künftige die Stellung des Schutzstatus S mit Blick auf die übrigen Aufenthaltsstatus. Klar ist: Der Status S hat das Asylverfahren revolutioniert, wurde doch mit seiner Einführung etwas zur Realität, das für frühere Gesuchstellende bis anhin als Ding der Unmöglichkeit galt – ein Eilverfahren, das ohne Verzögerung ein Recht auf Familiennachzug, Reisefreiheit und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit garantiert.
Caritas Schweiz hat diese Ungleichbehandlung bereits angeprangert. Mit der Einführung eines für alle geltenden humanitären Schutzstatus könnte eine neue Ära eingeläutet werden.
Geschrieben von Marie Reboul, stellvertretende Leiterin «Taskforce Ukraine» der Caritas Schweiz im BAZ Boudry
Interviewanfragen und weitere Informationen: medien@caritas.ch
* Die Rechtsberatung wird in Boudry durch den Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen (VSJF) sichergestellt.
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Titelbild: Boudry 2022 © Ghislaine Heger