Kantonswechsel erleichtern
Für vorläufig Aufgenommene will der Bund durch verschiedene Massnahmen insbesondere den Arbeitsmarktzugang erleichtern. Caritas Schweiz begrüsst diese im Grundsatz, weist aber auf einige Kritikpunkte hin und betont, dass diese Anpassungen dem Reformbedarf der vorläufigen Aufnahme bei weitem nicht genügen.
Die Situation der vorläufig Aufgenommenen in der Schweiz ist problematisch. Sie leben über Jahre, teils Jahrzehnte mit einem unsicheren Aufenthaltsrecht, haben einen erschwerten Arbeitsmarktzugang, die soziale Absicherung ist mit der Asylsozialhilfe ungenügend und eine Umwandlung in eine Aufenthaltsbewilligung ist in der Regel nur per Härtefallgesuch möglich. Zudem sind sie mit grossen Hürden bezüglich Familiennachzug und Auslandreisen konfrontiert. Mit der Vernehmlassung werden punktuelle Verbesserungen angegangen, die dem grossen Reformbedarf der vorläufigen Aufnahme allerdings nicht gerecht werden.
Caritas Schweiz begrüsst den erleichterten Kantonswechsel für vorläufig Aufgenommene, der bei einer Gefährdung der Gesundheit, einer unbefristeten Erwerbstätigkeit oder der beruflichen Grundbildung möglich sein soll. Sie kritisiert aber, dass ein Kantonswechsel erst ab einem Arbeitsweg von zwei Stunden pro Weg möglich sein soll, was deutlich zu lange ist und Arbeitsverhältnisse gefährdet.
Die vorgeschlagene Aufhebung der Bewilligungspflicht für Personen mit einer Härtefallbewilligung und auch die Ausnahmen bei der Meldepflicht der Erwerbstätigkeit bei Massnahmen zur beruflichen Eingliederung sind grundsätzlich positiv. Allerdings geht mit der Abschaffung der Meldepflicht, eine Verzerrung der Erwerbsquote einher. Diese Verzerrung muss dringend vermieden werden.
Die geplante Umsetzung der verschärften Regelungen über Auslandreisen wurde vorerst aufgeschoben. Dies, um die Erfahrungen der ukrainischen Geflüchteten mit der Reisefreiheit im Schengenraum einzubeziehen. Diesen Aufschub begrüsst Caritas Schweiz und hält fest, dass die Reisebeschränkungen für vorläufig Aufgenommene eine massive und unverhältnismässige Bewegungseinschränkung sind.
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Titelbild: © Janmaat