Mit dem revidierten Erbrecht eröffnen sich neue Wege, um mit dem Nachlass Gutes zu tun.
Mit dem revidierten Erbrecht eröffnen sich neue Wege, um mit dem Nachlass Gutes zu tun.

Mehr Flexibilität beim Vererben

Die Schweiz revidiert ihr 100-jähriges Erbrecht. Per Januar 2023 erlangen Erblasserinnen und Erblasser mehr Flexibilität, ihren Nachlass nach ihren Wünschen zu gestalten. Bereits bestehende Testamente sollten im laufenden Jahr überprüft und allenfalls angepasst werden.

Das Schweizer Erbrecht regelt, wer Anrecht auf einen Pflichtteil hat, wie gross dieser ist und welcher Teil des Nachlasses frei verfügbar ist. Der Pflichtteil sichert den nächsten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Erbe. Darüber hinaus kann jeder mit seinem handschriftlichen Testament frei über den Nachlass verfügen.  

Was wird neu? 

Per Januar 2023 wird die Flexibilität und die Selbstbestimmung für jede Erblasserin und jeden Erblasser grösser. Im neuen Erbrecht fällt der Pflichtteil für die Eltern weg und derjenige für die Kinder wird herabgesetzt. Die Schweiz passt damit das Gesetz der heutigen Zeit an, in der es zum Beispiel viele Patchwork-Familien gibt. Gleich bleibt jedoch der Pflichtteil für den Ehepartner oder die eingetragene Partnerin.  

Dank der Verringerung des Pflichtteils erhöht sich die frei verfügbare Quote im Nachlass, die geliebten Menschen ausserhalb des Familienkreises zugesprochen werden kann oder einer gemeinnützigen Organisation, die einem am Herzen liegt. Das neue Erbrecht lässt den Wunsch vieler Menschen wahr werden, etwas Sinnvolles und Nachhaltiges nach dem Leben zu hinterlassen.  

Bestehende Testamente überprüfen 

Bis Ende dieses Jahres sollten bestehende Testamente daraufhin überprüft werden, ob die Formulierungen noch in Einklang mit dem neuen Gesetz sind – und notwendige Anpassungen vorgenommen werden. Die Erneuerung der gesetzlichen Grundlage ist auch ein guter Zeitpunkt, seinen eigenen Nachlass zu regeln. 

Kontakt

Nicole Rogenmoser, Moderation Caritas Schweiz

Nicole Rogenmoser

Verantwortliche Philanthropie und Erbschaften

+41 41 419 22 12nrogenmoser@caritas.ch

Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem Gespräch bin ich gerne für Sie da. Melden Sie sich unverbindlich. Ihre Fragen werden mit äusserster Diskretion behandelt. Auch bei Fragen zu unserer Arbeit und Projekten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Titelbild: Mit dem revidierten Erbrecht eröffnen sich neue Wege, um mit dem Nachlass Gutes zu tun. © Fabian Biasio