Mehr Rechtssicherheit für Armutsbetroffene

Die Stellungnahme der Caritas zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Armut ist kein Verbrechen

Auch Menschen ohne Schweizer Pass sollen im Bedarfsfall Sozialhilfe beziehen können, ohne gleich um ihren Aufenthaltstitel fürchten zu müssen. Dies verlangt die parlamentarische Initiative Armut ist kein Verbrechen, die vom Parlament angenommen wurde. Der Umsetzungsvorschlag ist nun in der Vernehmlassung. Weil der Initiativtext deutlich abgeschwächt wurde, fordert Caritas eine Nachbesserung und verweist auf die grosse Tragweite der Problematik.

Caritas Schweiz ist sehr erfreut, dass die parlamentarische Initiative Armut ist kein Verbrechen sowohl vom Nationalrat wie auch vom Ständerat angenommen und der Handlungsbedarf anerkannt wurde. Damit sollen die Verschärfungen rückgängig gemacht werden, die mit der Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) von 2019 eingeführt wurden. Seither können die Kantone deutlich einfacher eine Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung widerrufen, nur weil eine Person Sozialhilfe bezieht. Die Sozialhilfe ist aber ein zentrales Instrument der Armutsbekämpfung. Auch für Menschen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ist es elementar, dass sie dazu Zugang haben, ohne dass sie gleich um ihr Aufenthaltsrecht fürchten müssen.

Das grosse Problem des Nichtbezugs

Dass dem nicht so ist und viele bedürftige Menschen ohne Schweizerpass daher bewusst auf Sozialhilfe verzichten, weiss Caritas aus ihren Beratungsangeboten. Menschen weigern sich aus Angst vor dem Ausweisverlust aufs Sozialamt zu gehen. Sie versuchen Geld auszuleihen, um über die Runden zu kommen, Rechnungen können nicht mehr bezahlt werden. Wenn sie sich dann bei einer Beratungsstelle melden, sind sie oft bereits hochverschuldet. Auch Studien belegen, dass die Verschärfungen der AIG-Revision von 2019 zu einem überproportionalen Anstieg beim Nichtbezug von ausländischen Personen führte, obwohl sie Anspruch hätten. Wenn aber die Sozialhilfe die Betroffenen nicht erreicht oder diese ausschliesst, verfehlt sie ihr Ziel der Bekämpfung von Armut und der gesellschaftlichen Integration.

Kantonale Unterschiede und Rechtsunsicherheit

Die Angst vor dem Ausweisverlust ist verständlich, wenn man die massiven Konsequenzen für die Betroffenen bedenkt. Erschwerend ist auch die undurchsichtige Praxis der Behörden. In den verschiedenen Kantonen haben sich sehr unterschiedliche Vorgehensweisen etabliert, wann und mit welchen Massnahmen interveniert wird. So verschicken einige Kantone bereits eine Ermahnung, wenn eine Person ohne Schweizer Pass Sozialhilfe bezieht, ganz unabhängig von der individuellen Situation. Entsprechend sind längst nicht nur Missbrauchsfälle betroffen, wie dies bei der AIG-Revision angedacht war. Vielmehr gelangen armutsbetroffene Personen ohne Schweizer Pass pauschal in Verdacht. Oft haben Gerichte Beschwerden gegen ungerechtfertigte Ausweisentzüge gutgeheissen. Dies mag den Einzelfall korrigieren, die abschreckende Wirkung vermag es jedoch nicht aufzuheben.

Abschwächung der Parlamentarischen Initiative

Vor diesem Hintergrund sah die parlamentarische Initiative vor, die Schwelle für einen Ausweisentzug anzuheben. Konkret sollte dies nur bei mutwillig herbeigeführter oder mutwillig unveränderter Sozialhilfeabhängigkeit möglich sein. Da oft auch sehr lange anwesende Menschen betroffen sind, wurde in der parlamentarischen Initiative eine Schutzfrist von 10 Jahren vorgeschlagen. Der Umsetzungsvorschlag, der nun in die Vernehmlassung kam, weicht deutlich vom Initiativtext ab. Der Passus mit der 10 Jahresfrist wurde gestrichen. Dies mit dem Hinweis, dass sich eine Frist negativ auf die Situation von kürzer Anwesenden auswirken könnte. Zudem sollte der Begriff der Mutwilligkeit, durch den Begriff des eigenen Verschuldens ersetzt werden. Der Umsetzungsvorschlag ist damit eine deutliche Abschwächung von der angenommenen Initiative und würde lediglich die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts im Gesetz festschreiben.

Caritas fordert höhere Hürde für Ausweisentzug

Caritas Schweiz ist mit dieser Abschwächung nicht einverstanden. Sie ist klar der Meinung, dass bei länger anwesenden Ausländerinnen und Ausländer, Sozialhilfeabhängigkeit kein Argument für den Ausweisentzug darstellen darf. Wenn aber auf eine Schutzfrist verzichtet wird, so braucht es zumindest eine höhere Hürde für die Kantone, bis sie zu Massnahmen wie einem Entzug des Aufenthaltsrechts greifen oder dies androhen. Um den Betroffenen Rechtssicherheit zu geben, dürfen diese drastischen Massnahmen wirklich nur auf Fälle begrenzt werden, die mutwillig ihre Sozialhilfeabhängigkeit herbeigeführt haben, wie dies bereits die parlamentarische Initiative vorsah.

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Titelbild: © Caritas Schweiz