Nach der Nothilfe baut Caritas die Hilfeleistungen für ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz aus
Registrierung, Rechtsschutz, Zuweisung an Gastfamilien, Massnahmen zur Förderung der Integration, Sozial- und Rechtsberatung, psychologische Hilfe, Verteilung von Kleidung und Lebensmittelhilfe – das Caritas-Netzwerk hat sich schon sehr früh für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine eingesetzt und baut nun seine Hilfeleistungen aus. Caritas Schweiz stellt rund zwei Millionen Franken für subsidiäre Not- und Überbrückungshilfe zur Verfügung.
Seit am 6. März die ersten aus der Ukraine geflüchteten Menschen in der Schweiz angekommen sind, engagieren sich Caritas Schweiz und die regionalen Caritas-Organisationen für sie. Im Auftrag des Staatssekretariats für Migration vermittelt Caritas Schweiz zusammen mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und Campax in den Bundesasylzentren in Boudry (NE) und Bern (wo Caritas mit der Heilsarmee ein Platzierungsbüro betreibt) Flüchtlingen, die in Gastfamilien unterkommen möchten, geeignete Plätze. In Boudry übernimmt die Caritas Schweiz auch die Rechtsberatung und -vertretung für diese Personen, die eine S-Bewilligung beantragen. Einige regionale Caritas-Organisationen sind im Auftrag der Kantone bereits in der Betreuung und Beratung von Gastfamilien tätig.
2 Millionen Franken für subsidiäre Not- und Überbrückungshilfe
Caritas Schweiz stellt gemeinsam mit der Glückskette zwei Millionen Franken für die Unterstützung ukrainischer Geflüchteter bereit. Sämtliche Hilfsangebote sind auch Personen aus anderen Ländern zugänglich, die in der Schweiz Schutz suchen. Diese Angebote umfassen insbesondere die Förderung der Integration, Sozial- und Rechtsberatung, psychologische Hilfe, Verteilung von Kleidung und Lebensmittelhilfe sowie die Ausbildung von Dolmetscherinnen und Mediatoren. Die regionalen Caritas-Organisationen bieten praktische, administrative und rechtliche Beratung an zu Themen wie Einschulung der Kinder, Krankenversicherung oder Familienzusammenführung und verweisen die Betroffenen an die jeweils zuständigen Stellen.
In Freiburg organisiert Caritas Schweiz zum Beispiel spezifische Aktivitäten für das psychische Wohlbefinden von besonders vulnerablen Geflüchteten, die im Haus der Bildung und Integration in Matran wohnen. Auch die Kinderbetreuung wird ausgebaut, damit die ukrainischen Mütter Sprachkurse besuchen, Behördengänge erledigen oder Arbeit suchen können. In Neuenburg werden Patenschaften zwischen ukrainischen Familien und Freiwilligen angeboten. Die Freiwilligen begleiten die Familien bei Behördengängen und unterstützen sie bei der Integration in der Schweiz.
Die regionalen Caritas-Organisationen organisieren auch regelmässig einen sogenannten «Treffpunkt DIALOG» für Jugendliche oder bringen im Rahmen des Patenschaftsprojekts «mit mir» benachteiligte Kinder mit freiwillig tätigen Gotten und Göttis zusammen, die diese Kinder ein Stück auf ihrem Integrationsweg oder im Schulalltag begleiten. Schliesslich profitieren die Familien auch von der KulturLegi der Caritas, die ihnen Zugang zu zahlreichen Freizeit- und Bildungsangeboten ermöglicht. All das hilft den Kindern und Jugendlichen, neue soziale Kontakte zu knüpfen und sich rascher in der Schweiz zurechtzufinden.
Einkaufsgutscheine für die Caritas-Märkte
Die Caritas-Märkte verteilen regelmässig Einkaufsgutscheine, mit denen die Geflüchteten in den 21 Caritas-Märkten in der ganzen Schweiz ab sofort Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs beziehen können. Diese Gutscheine werden von den regionalen Caritas-Organisationen mit einem Caritas-Markt in ihrer Region abgegeben. Zudem werden Kleiderpakete verteilt.
Caritas Schweiz setzt sich für alle geflüchteten Menschen ein, unabhängig von ihrer Herkunft. Sämtliche Angebote und Hilfen sind auch Geflüchteten aus anderen Ländern als der Ukraine zugänglich.
Im Bundeszentrum für Asylsuchende in Boudry (NE) treffen immer mehr Menschen ein, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind. Sofia Amazzough, Verantwortliche Rechtsschutz, erklärt, wie der Prozess für sie abläuft.
Willkommener Schutzstatus S
Caritas begrüsst die schnelle Reaktion des Bundesrats, den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine zu aktivieren. Es ist wichtig, dass die Menschen, die vor dem verheerenden Krieg in ihrem Land flüchten, hier möglichst schnell Schutz erhalten und so viel Normalität wie möglich leben können.
Mit dem Schutzstatus erhalten die Betroffenen einen Ausweis S und müssen kein bürokratisches Asylverfahren durchlaufen. Sind Menschen jedoch persönlich verfolgt, können sie jederzeit ein Asylgesuch stellen. Mit dem Schutzstatus S ist eine sofortige Arbeitsaufnahme möglich, und die Betroffenen können ohne Bewilligung ins Ausland reisen, haben Anspruch auf Familiennachzug und ein Recht auf finanzielle Unterstützung, solange sie nicht wirtschaftlich unabhängig sein können.
Mit dem erstmals angewendeten Schutzstatus S schafft die Schweiz die Rahmenbedingungen, die Caritas seit Jahren für alle Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen fordert. Die im Zuge der Einführung des Schutzstatus S gewonnenen wertvollen Erfahrungen sollen vor allem auch dazu beitragen, die Situation der 46’000 vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz zu verbessern. Caritas fordert seit Jahren, dass dieser unsichere Aufenthaltsstatus in einen Schutzstatus umgewandelt wird, der allen geflüchteten Menschen dieselben Rechte einräumt.
Titelbild: Mitarbeitende der Caritas Schweiz registrieren im Bundeszentrum Boudry eine Gruppe von ukrainischen Flüchtlingen, die den Schutzstatus S beantragen. © Ghislaine Heger