Eine lachende Frau.
Eine lachende Frau.

So möchte ich leben, so möchte ich sterben

Patientenverfügung in Zeiten von Corona

Die Nachfrage nach Patientenverfügungen ist aufgrund der Corona-Krise gestiegen. Gerade jetzt ist es vor allem älteren Personen ein Anliegen über ihre Wünsche zu sprechen. In einer Patientenverfügung kann der eigene Wille formuliert werden für den Fall, dass man dazu nicht mehr in der Lage ist.

Gute Entscheidungen am Lebensende haben mit Covid-19 an Wichtigkeit gewonnen: Wie möchte ich bei einer schweren Covid-19-Erkrankung behandelt werden? Möchte ich auf der Intensivstation mechanisch beatmet werden? Möchte ich lieber im Heim oder zuhause bleiben und palliative Betreuung in Anspruch nehmen?

«Es ist wichtig, dass wir uns diese Fragen stellen. Gedanken über unseren Tod sind uns unangenehm. Trotzdem sind sie nötig und sinnvoll, gerade für die Angehörigen.»Gudrun michelleiterin Caritas care

Ist jemand nicht mehr in der Lage seine eigenen Wünsche zu formulieren, müssen die Angehörigen entscheiden. Das fällt leichter, wenn vorher darüber gesprochen wurde und ein schriftlicher Wille dazu vorliegt.

Patientenverfügung verschafft Klarheit

Eine Patientenverfügung ermöglicht es den eigenen Willen zu formulieren für den Fall, dass man dazu nicht mehr in der Lage ist. Ein Zwang dazu besteht jedoch nicht. Der Prozess zur eigenen Willensfindung sollte nicht überstürzt werden. Gespräche mit der Familie, Freunden und dem Hausarzt oder der Hausärztin tragen dazu bei, herauszufinden, was für einen stimmt.

Falls bereits eine Patientenverfügung besteht, kann diese mit einem Zusatz für den Fall einer Covid-19-Erkrankung ergänzt werden. Wünscht jemand alle Behandlungen, die aus medizinischer Sicht zur Heilung von Nutzen sind, braucht es nicht zwingend eine Patientenverfügung.

Besteht der Wunsch, nicht mechanisch beatmet zu werden, kann folgender Satz in die Patientenverfügung geschrieben werden: «Sollte ich durch eine schwere Infektionskrankheit, zum Beispiel Covid-19, eine Sepsis oder Ähnliches, in einen urteilsunfähigen Zustand geraten und sollte ein Überleben nur noch mit künstlicher Beatmung gewährleistet werden können, so bitte ich das behandelnde Notfallteam, solche Eingriffe zu unterlassen. Vielmehr wünsche ich mir in einer solchen Situation eine möglichst wirksame palliative Betreuung, die mir ein Sterben in Würde erlaubt: ohne Angstzustände, ohne Atemnot und ohne Schmerzen. Schliesslich geht es mir auch darum, möglichst bei mir zu Hause sterben zu dürfen.»

Dieser Vorschlag stammt von Andreas U. Gerber. Er ist emeritierter Professor und Spezialarzt für innere Medizin und Infektiologie sowie Mitglied der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW).

Gespräch suchen

Unabhängig von den persönlichen Wünschen ist es wichtig mit dem Umfeld und dem Arzt oder der Ärztin zu sprechen. Gespräche über die eigenen Wertevorstellungen und Wünsche sowie die Existenz einer Patientenverfügung sind entscheidend. Eine Patientenverfügung ist rechtsverbindlich, wenn sie unterschrieben ist. Es empfiehlt sich, die Unterschrift alle zwei Jahre zu erneuern. Damit wird bestätigt, dass die Patientenverfügung nach wie vor dem aktuellen Willen entspricht.

Beratungshotline

Die Patientenverfügung ist Teil der Caritas-Vorsorgemappe, die auch den Vorsorgeauftrag, Anordnungen für den Todesfall und den Testamentratgeber enthält. Diese Dokumente sind für die allgemeine Vorausplanung bestens geeignet.

Über die Hotline 0848 419 419 bietet Caritas Beratungen an.

Menschen mit einer chronischen Erkrankung und Menschen in der letzten Lebensphase brauchen aber zusätzlich eine auf sie zugeschnittene fachliche Unterstützung und vielleicht eine konkrete und detaillierte Vorausplanung. Das hilft, um bei Komplikationen und im Notfall die richtigen Massnahmen zu ergreifen.

Titelbild: Eine lachende Frau. ©  Pia Zanetti