Soziale Absicherung darf nicht vom Pass abhängen
Ausländerinnen und Ausländer sind aus dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht wegzudenken. Jedoch arbeiten viele von ihnen in prekären Arbeitsverhältnissen. Sie leben als Working Poor oder nur knapp über der Armutsgrenze. Eine soziale Absicherung in Notsituationen, beispielsweise nach dem Verlust einer Arbeitsstelle, ist für sie daher zentral. Doch gerade diese wird ihnen faktisch verwehrt. Beziehen Ausländerinnen und Ausländer Sozialhilfe, ist ihr Aufenthaltsrecht und somit ihr Leben in der Schweiz gefährdet. Aus Angst vor einer Wegweisung verzichten sie auf ihr Recht, Sozialhilfe zu beziehen und leben unter dem Existenzminimum. Um das Recht auf Unterstützung in Not zu garantieren und solch prekäre Situationen zu verhindern, fordert Caritas die Abschaffung der rechtlichen Verknüpfung von Aufenthaltsstatus und Existenzsicherung.
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Michael Egli
Leiter Fachstelle Migrationspolitik+41 41 419 22 03megli@caritas.ch
Titelbild: © Conradin Frei