Dem Recht auf Familienleben Nachachtung verschaffen
Mit rigiden Regeln beim Familiennachzug verwehrt die Schweiz vielen Menschen das Recht, ihre Angehörigen in die Schweiz zuholen und ein Familienleben zu pflegen. Selbst Schweizerinnen und Schweizer mit Familienmitgliedern von ausserhalb der EU sind beim Familiennachzug schlechter gestellt als EU-Bürgerinnen und -bürger. Nahezu verunmöglicht wird der Nachzug der engsten Familie jedoch für Menschen mit einer Aufenthaltsbewilligung oder für Vorläufige Aufgenommene: Die strengen wirtschaftlichen Kriterien und Wartezeiten sind nicht zu erfüllen. Caritas fordert, dass die im Ausländerrecht verankerten Benachteiligungen abgeschafft werden. Finanzielle Voraussetzungen sollen für diejenigen, die eine Arbeitsstelle haben oder sich darum bemühen, kein Kriterium sein, um ein gemeinsames Familienleben in der Schweiz zu verhindern. Für Vorläufig Aufgenommene müssen sowohl die besonderen Wartezeiten als auch die Nachzugskriterien ganz aufgehoben werden. Stattdessen braucht es für sie Qualifizierungsangebote, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern. Mehr Verantwortung für die Familienzusammenführungen muss die Schweiz vor allem auch im Asyl und Flüchtlingsbereich übernehmen. In Fällen, wo Familien auseinander gerissen werden oder wo Kinderflüchtlinge allein unterwegs sind, soll die Schweiz aus humanitären Gründen auf ein Asylgesuch eintreten und humanitäre Visa für Angehörige ausstellen.
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Michael Egli
Leiter Fachstelle Migrationspolitik+41 41 419 22 03megli@caritas.ch
Titelbild: © Thomas Plain