La promotion de la culture du café, comme ici dans le cadre d'un projet en Éthiopie, offre à de nombreuses agricultrices et agriculteurs une base de subsistance importante.
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Vernehmlassung zur Berichterstattungspflicht

Als die Konzernverantwortungsinitiative im November 2020 am Ständemehr scheiterte, trat ein zahnloser Gegenvorschlag in Kraft. Dieser setzte darauf, dass Unternehmen über ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen berichten müssen. Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen wurden keine eingeführt. Nun hat der Bundesrat einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt, wie diese Berichterstattungspflichten angepasst werden soll. Dabei handelt es sich lediglich um kleinere Anpassungen. Was weiterhin fehlt, ist eine umfassende Sorgfaltspflicht.

Caritas Schweiz ist überzeugt, dass Unternehmen bei der wirtschaftlichen Entwicklung in ärmeren Regionen eine wichtige Rolle spielen können und damit einen Beitrag leisten, um die Armut weltweit zu bekämpfen. Gleichzeitig gibt es jedoch weltweit immer noch einzelne Wirtschaftsbereiche, in denen die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards keine Selbstverständlichkeit darstellt. Kinder- und Zwangsarbeit, gravierende Fälle von Umweltverschmutzung oder die Missachtung von Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften sind Beispiele dieser Missstände. Eine nachhaltige Entwicklung kann aber nur erreicht werden, wenn solche negativen Auswirkungen verhindert werden.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf transnational tätigen Unternehmen. Die grössten dieser Firmen sind in den vergangenen Jahrzehnten stark gewachsen und verfügen inzwischen teilweise über mehr finanzielle Mittel als die Staatshaushalte der ärmeren Länder, in denen sie tätig sind. Ihr politischer Einfluss ist deshalb enorm. Um sicherzustellen, dass auch diese Unternehmen bei Verstössen zur Rechenschaft gezogen werden können, braucht es international wirksame Gesetze, die die Umsetzung der Menschenrechte und grundsätzlicher Umweltstandards garantieren.

Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage sollen die zurzeit geltenden Berichterstattungspflichten in der Schweiz angepasst werden. Um eine tatsächliche Regulierung von Unternehmen in Menschenrechts- und Umweltfragen zu erreichen, war die Gesetzesanpassung nach Ansicht von Caritas Schweiz bereits zum Zeitpunkt ihrer ursprünglichen Inkraftsetzung ungenügend. Reine Berichterstattungspflichten ohne Sanktionsmöglichkeiten führen nicht dazu, dass Unternehmen die Respektierung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihrer Geschäftstätigkeit verbessern. An dieser Tatsache ändern auch die vorgeschlagenen minimalen Änderungen nichts. Stattdessen braucht es die Einführung einer rechtlich verbindlichen Sorgfaltsprüfungspflicht, wie sie von der EU im Frühsommer beschlossen wurde.

Weitere Informationen

Titelbild: Die Förderung des Kaffeeanbaus, wie hier bei einem Projet in Äthiopien, bietet vielen Bäuerinnen und Bauern eine wichtige Existenzgrundlage.